Sankt Michael Lochhausen
Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

1. Allgemeines:

Die Bücherei ist für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich. Jeder ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, Bücher und andere Medien auszuleihen.

2. Anmeldung:

Bei der Anmeldung werden Namen, Adresse und Telefonnummer notiert, ein Leseausweis wird nicht ausgestellt. Kinder unter 14 Jahren benötigen das schriftliche oder mündliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

3. Ausleihe:

Die Ausleihe ist kostenlos. Pro Leser können maximal 10 Medien ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen: Eine Verlängerung ist möglich. Das Überschreiten der Leihfrist kostet 0,30 Euro pro Buch/Medium und Woche. Bei einer schriftlichen Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von 1 Euro erhoben. Medien dürfen „nicht“ an Dritte weitergegeben werden.

4. Behandlung der Medien:

Die Leser werden gebeten, die Bücher/Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene und beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden. Beschädigungen müssen mitgeteilt werden und dürfen nicht selbst repariert werden.

Wir danken für Ihr Verständnis. Durch Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei ihre Aufgaben zu erfüllen.

München, im Oktober 2006,

gez. Lilli-B. Spieß